GENERALVERSAMMLUNG

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft. Sie findet jeweils in der ersten Jahreshälfte statt. Stimmberechtigt sind alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter.

Die Generalversammlung setzt unter anderem die Statuten fest, wählt Präsident resp. Präsidentin und Mitglieder des Vorstands, genehmigt den Jahresbericht und nimmt die Jahresrechnung ab, entscheidet über den Verkauf von Liegenschaften, Wohnungen oder Grundstücken sowie über die Erstellung von Neu- und Ersatzneubauten, die den Betrag von einer Million Franken übersteigen.

Die genauen Kompetenzen sind in den Statuten definiert.