Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter sollen sich in ihren Wohnungen und Siedlungen wohl fühlen.
Die SGE fördert deshalb gemeinschaftliche Aktivitäten und die Solidarität unter ihren Mitgliedern.
Gegenseitige Rücksichtnahme und ein tolerantes nachbarschaftliches Verhältnis prägen das Zusammenleben in unseren Siedlungen.
Auch für das Zusammenleben in einer Genossenschaft gelten einige Regeln.
Die Wichtigsten, nebst dem Mietvertrag, sind in der Hausordnung und
der Waschküchenordnung festgehalten.
Wichtige Siedlungsangelegenheiten werden in mindestens einmal jährlich stattfindenden Siedlungsversammlungen mit den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern besprochen. Die Siedlungsversammlung hat die Möglichkeit, aus ihren Reihen eine Siedlungskommission zu wählen.
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