SOLIDARITäT MIT DER UKRAINE
Der Vorstand der SGE hat beschlossen, den Gemeinden leerstehende Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf werden Wohnungseinrichtungen gespendet, wofür auch Gelder aus dem Sozialfonds eingesetzt werden können. Die SGE unterstützt, wenn nötig, bei der Einrichtung und Unterbringung.
Eine Geldspende ist vorläufig nicht vorgesehen und eine erneute Spende der Anteilscheinkapital-Verzinsung, wie 2019 geschehen, schliesst der Vorstand aus.
Der Verband Wohngenossenschaften Schweiz (WBG) hat eine Seite aufgeschaltet, die zum Vorgehen mit den ukrainischen Flüchtlingen in Genossenschaften Auskunft gibt. Ausserdem sind dort Kontaktadressen – auch für individuelle Beratungen – und rechtliche Hinweise sowie Fragen und Antworten zum Thema zu finden.
Hier geht es zu den Informationen des Verbandes.
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