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Neubausiedlung Obsthalden

In Zürich Neu-Affoltern entsteht unsere Neubausiedlung Obsthalden mit 140 Wohnungen, Gewerberäumen, Kindergarten, Hort und einer Kindertagesstätte. 

Die noch nicht fertiggestellten Wohnungen unserer Neubausiedlung Obsthalden sind alle bereits reserviert. Daher können wir keine neuen Bewerbungen entgegennehmen. 


 


 
  • Siedlung
  • Mietobjekte
  • Vermietung
  • Richtlinien

Siedlung

Häuser

Die drei Neubauten befinden sich bei der Kreuzung Glaubten-/Wehntalerstrasse unmittelbar neben dem Schulhaus Käferholz. Nur wenige Gehminuten sind es zum angrenzenden Naherholungsgebiet, das sich bis zum Käferberg erstreckt. Obstbaumreihen und grosszügig gestaltete Grünflächen zwischen den Häusern bieten attraktive Plätze für Treffen und gemeinsame Stunden.  Hier finden Sie den Situationsplan der Siedlung.

Die Siedlung verfügt über einen Gemeinschafts- und einen Jugendraum. Ebenfalls sind zwei Gästezimmer geplant, die Mieterinnen und Mieter für ihre Gäste mieten können.


Infrastruktur Quartier

Öffentlicher Verkehr
Die Siedlung ist mit den Buslinien 32 und 80 sehr gut erschlossen. Mit der Verlängerung der Tramlinie 11 ab 2028 wird das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln nochmals erweitert. Der Bahnhof Zürich-Affoltern ist in ca. 15 Gehminuten erreichbar.

Schulen/ETH
In der Siedlung wird ein städtischer Kindergarten eingerichtet. Mit den benachbarten Schulhäusern Käferholz, Kügeliloo und Schauenberg befinden sich Schulen für jedes Alter in Gehdistanz. Auch die ETH Hönggerberg ist nur 1,4 km von der Siedlung entfernt.

Einkaufen
Im Umkreis von rund 1,5 km sind zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten vom Quartierladen bis zum Grossverteiler vorhanden.


Wohnen in der SGE

Wie in unseren anderen Siedlungen werden wir auch in der Siedlung Obsthalden eine Siedlungskommission, bestehend aus max. sieben Mieterinnen und Mietern, gründen. Mehr dazu finden Sie auf der Website der SGE unter  Zusammenleben SIKOS


Auch werden wir für einzelne Themen vor Bezug der Siedlung Arbeitsgruppen bilden. Dort haben Sie die Gelegenheit, das künftige Leben in der Siedlung mitzuprägen. Mehr dazu erfahren Sie nach einer allfälligen Vermietungszusage.

Mietobjekte

Wohnungen

In der Überbauung werden verschiedene Wohnungstypen erstellt. 45 der 140 Wohnungen vermieten wir nach den Richtlinien des subventionierten Wohnungsbaus. In der neuen Siedlung sollen verschiedene Wohnformen Platz finden. 

Ausbau: Der Neubau wird nach Minergie P-Eco sowie dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) zertifiziert.  Hier geht es zur Materialisierungsliste

 

Übersicht der Wohnungsgrössen     


Wohnungstyp Anzahl Belegungsrichtlinie
(Anzahl Pers. Min-Max)
1½–Zimmer 23 1–2
2–Zimmer 2 1–3
2½–Zimmer 30 1–3
3–Zimmer 1 2–4
3½–Zimmer 35 2–4
4–Zimmer 3 3–6
4½–Zimmer 22 3–6
5–Zimmer 14 4–8
5½–Zimmer 10 4–8
Einzelzimmer 12 – 



Einzelzimmer

Haben Sie ein Kind, das bald auszieht, arbeiten Sie oft im Homeoffice oder benötigen Sie ein Büro? Mieten Sie eine kleinere Wohnung – und ein Einzelzimmer dazu. Das Einzelzimmer wird bei der Belegungsrichtlinie nicht angerechnet.



Gewerbeflächen

Informationen zu den Gwerbeflächen und deren Vermietung finden Sie   hier



Parkplätze

In der Überbauung werden voraussichtlich 58 Tiefgaragenplätze erstellt. Ein Teil der Parkplätze wird für die Montage von Elektroladestationen vorbereitet.
Für Motorräder sind ca. 8 Abstellplätze und für Elektrovelos 19 Plätze vorgesehen. Für Elektrovelos wird im Untergeschoss der Obsthaldenstrasse 49 ein Raum erstellt, der direkt über die Tiefgarage erschlossen ist.

 

Monatliche Mietzinse für Parkplätze

Parkplatz Betrag (in CHF)
Autoparkplatz 180.–
Autoparkplatz mit Elektroladestation* 205.–
Motorradparkplatz 45.–
Elektroveloparkplatz (inkl. Stromverbrauch) 10.–
*zuzgl. Stromverbrauch für Ladung (gem. sep. Abrechnung)


 

Da nur eine beschränkte Anzahl Parkplätze für den Individualverkehr vorhanden ist, erfolgt die Zuweisung der Plätze nach folgenden Kriterien:            
– beeinträchtigte Personen
– Familien mit Kindern
– Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit auf ein Fahrzeug angewiesen sind

Die Tiefgarage ist ausschliesslich durch die Treppenhäuser der Obsthaldenstrasse 46, 47 und 49 direkt erschlossen. Die Bewohnenden der anderen Hauseingänge erreichen sie über die Garageneinfahrt.



Vermietung

Die SGE wünscht sich Mieterinnen und Mieter, die das Siedlungsleben aktiv mitgestalten. Daher sollen sie sich bereits vor Einzug kennenlernen und in verschiedenen Arbeitsgruppen engagieren können.

Die Mitwirkungsanlässe starten im Frühling 2022. Möchten Sie Teil unserer Genossenschaft werden, und können Sie sich die Teilnahme an Siedlungsaktivitäten oder die Mitwirkung bei der Organisation solcher Anlässe vorstellen? Wenn Sie diese Frage mit Ja beantworten können, dann sind Sie bei uns richtig. Wir suchen Mieterinnen und Mieter unterschiedlicher Herkunft und Lebensformen und streben eine vielfältige Bewohnerschaft an.


Bezugstermine
Frühling 2023: erstes Haus (Obsthaldenstrasse 58/60)
Herbst 2023: zweites Haus (Obsthaldenstrasse 42, 44, 46)
Frühling 2024: drittes Haus (Obsthaldenstrasse 41, 43, 45, 47, 49)

Vermietungsprozess (Änderungen vorbehalten)

Sommer 2021 Bewerbung
Herbst 2021 Auswahl Mieterinnen und Mieter
Winter 2021 Vermietungsgespräche
Frühling 2022 Reservationsvertrag
Frühsommer 2022 Nachbarschaftstag
ab Sommer 2023 Arbeitsgruppen Siedlungskommission, Jugendraum, Gästezimmer usw.
ca. 4 Monate vor Bezug Vertrag (sobald Termin für Bezug feststeht)
Frühling 2023 Bezug Obsthaldenstr. 58, 60
Herbst 2023 Bezug Obsthaldenstr, 42, 44, 46
Frühling 2024 Bezug Obsthaldenstr. 41, 43, 45, 47, 49


Alle Wohnungen sind bereits vermietet oder reserviert. Daher können wir keine Bewerbungen entgegennehmen. Danke für Ihr Verständnis.


Da sich die Siedlung noch im Bau befindet, können keine Wohnungsbesichtigungen durchgeführt werden!

Vorbehalt
Es ist möglich, dass sich während der Bauphase Projektänderungen im Zusammenhang mit der Materialisierungswahl, Gestaltung sowie Terminierung ergeben. Die Flächenangaben zu den Wohnungen sind als Richtflächen zu verstehen und können bei der Ausführung minimale Abweichungen aufweisen. Der Mietzins wird nach den Grundsätzen der Kostenmiete berechnet und von den amtlichen Stellen der Stadt sowie des Kantons Zürich kontrolliert und bewilligt. Grundlage für die Berechnung bildet u.a. die definitive Bauabrechnung, weshalb der tatsächliche Mietzins erst nach Vorliegen der Abrechnung festgelegt werden kann. Abweichungen zum aufgeführten Mietzins sind daher möglich und eine entsprechende Anpassung bleibt der SGE vorbehalten.

Richtlinien

Die Siedlung Obsthalden wird auf Baurechtsland der Stadt Zürich erstellt. Nachfolgend sind die Ergänzungen und Abweichungen zum Vermietungsreglement der SGE aufgeführt.           

Allgemeines

Bei der Vermietung von Wohnungen in Liegenschaften, die sich auf Baurechtsland der Stadt Zürich befinden, müssen die Belegungsvorschriften sowie die Regelung des Zweitwohnsitzes der «Verordnung über die Grundsätze der Vermietung von städtischen Wohnungen» angewendet werden.

Belegungsregeln

In der Regel gilt: Anzahl Zimmer minus 1 gleich Mindestanzahl Personen.

Unterbelegung, Unterbelegungszuschläge

Unterschreitet die Mieterschaft einer Wohnung während der Mietdauer die Belegungsvorschrift, hat sie zwei Jahre Zeit, entweder die Wohnung zu verlassen oder die Belegungsvorschrift wieder zu erfüllen. Es ist in der Siedlung Obsthalden nicht möglich, stattdessen einen Unterbelegungszuschlag zu entrichten.
Weigert sich ein Mieter / eine Mieterin, nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist die Wohnung zu verlassen, kündigt die Genossenschaft die Wohnung und schliesst ihn/sie als Mitglied aus (Statuten SGE Art. 11 Abs. 1d).

Kein Zweitwohnsitz

Die Vermietung von Wohnungen als Zweitwohnsitz oder an Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Personen in Ausbildung.

Berichterstattungspflicht

Die SGE ist verpflichtet, dem Büro für Wohnbauförderung jährlich Bericht zu erstatten über die Vermietungssituation der Liegenschaften auf Baurechtsland der Stadt Zürich.

Subventionierte Wohnungen

Für die Vermietung von subventionierten Wohnungen sind von der Mieterschaft weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Die Anforderungen finden Sie  hier auf der Website des Kantons.               



Hier gehts zum  Vermietungsreglement der SGE.