Obsthalden Zürich


Obsthaldenstrasse 41–47, 49, 58, 60
Wehntalerstrasse 361, 363
8046 Zürich
140 Wohnungen
1½-Zimmer-Wohnungen 23
2-   Zimmer-Wohnungen 2
2½-Zimmer-Wohnungen 30
3-   Zimmer-Wohnungen 1
3½-Zimmer-Wohnungen 35
4-   Zimmer-Wohnungen 3
4½-Zimmer-Wohnungen 22
5-   Zimmer-Wohnungen 14
5½-Zimmer-Wohnungen 10

Bewirtschafterin
Ana Bilic-Babaja
a.babaja@eigengrund.ch
Telefon: +41 44 404 50 48
Fachleitung Siedlung
Roberto Vale
vale@eigengrund.ch
Telefon: +41 79 364 18 64
Kontakt zur SIKO
Kontakt  
Stadt Zürich
Personenmeldeamt
Öffentliche Verkehrsmittel
ZVV


Für die Mieterinnen und Mieter der Siedlungen in Zürich-Affoltern steht die Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrer Bewirtschafterin / Ihrem Bewirtschafter telefonisch einen Termin zu vereinbaren.


 
  • Projekt

Projekt

2023

In diesem Jahr wird knapp die Hälfte der Wohnungen bezogen. Die Wohnungen der Obsthaldenstrasse 58 und 60 werden im Frühling 2023 fertig, im Herbst 2023 die Wohnungen an der Obsthaldenstrasse 42, 44 und 46. Zum Schuljahresbeginn 2023/2024 nimmt der städtische Doppelkindergarten mit Betreuung seinen Betrieb an der Obsthaldenstrasse 42a auf. Die KiTa Märliwelt eröffnet im Spätsommer in der Obsthaldenstrasse 42b. Der Ausbau der weiteren Gewerberäume geschieht im Anschluss daran. Bei der Obsthaldenstrasse 41, 43, 45, 47 und 49 wird der Rohbau im Februar 2023 fertiggestellt. Danach werden die Fenster gesetzt, die Gebäudehülle abgedichtet und das Sichtmauerwerk erstellt. Der Innenausbau beginnt mit der warmen Jahreszeit. 

2022

Die Bauarbeiten laufen auf Hochtouren: Gemeinsam mit dem Nachbarn, der die Obsthaldenstrasse 50 und 52 baut, kann für die Obsthaldenstrasse 58,60 bereits im Mai die Aufrichte gefeiert werden. Im Anschluss werden dort die Wohnungen ausgebaut. Im selben Monat geht die Einstellhalle provisorisch in Betrieb. Die oberste Decke der Obsthaldenstrasse 42,44,46 wird im Juni 2022 fertiggestellt. Hier wird mit dem Innenausbau der Wohnungen begonnen, nachdem die Gebäudehülle dicht ist. Der Rohbau des städtischen Doppelkindergartens mit Betreuung, an der Obsthaldenstrasse 42a, wird im Dezember an die Stadt Zürich zum Ausbau übergeben. Auch der Rohbau der Kindertagesstätte an der Obsthaldenstrasse 42b kann zum Ausbau freigegeben werden. Die Obsthaldenstrasse 41, 43, 45, 47 und 49 werden gut zur Hälfte im Rohbau fertig.

Für die 140 Wohnungen werden die Reservationsverträge versandt. Um den idealen Mietermix zu erreichen, sind diverse Kriterien zu beachten. Viele Wohnungen hätten aufgrund der hohen Nachfrage mehrmals vergeben werden können. Leider konnten nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden. Für die Gewerbeflächen wurden, je nach Grösse der Fläche, ganz unterschiedliche Betriebe ausgewählt, die auch eine Bereicherung für das Quartier und die Siedlung sind. Damit die künftigen Bewohner*innen ihr Quartier, die SGE und sich untereinander kennenlernen, wurde von unserer Soziokultur ein Nachbarschaftstag in Zusammenarbeit mit dem Quartierverein und dem Verein Abenteuerspielplatz organisiert. Die Verpflegung lieferte die künftige Betreiberin des Cafés «Glückbar».

2021

Unter der Leitung von Caretta Weidmann Baumanagement treffen die Unternehmer die Vorbereitungen für den Bau der Obsthaldenstrasse 41, 43, 45, 47, 49, der Tiefgarage sowie der Obsthaldenstrasse 42, 42a, 42b, 44 und 46. Sie heben die Baugrube aus, sichern den Hang und richten die geodätische Überwachung ein. Die Erdsonden werden gebohrt, und die Qualität ihrer Ausführung wird geprüft. Bei der Obsthaldenstrasse 58/60 schreiten die Arbeiten voran. Das Café an der Ecke zur Bushaltestelle ist bereits im Rohbau. Das Planungsteam engagiert sich intensiv bei der Ausführungsplanung.

Am 27.07.2021 startet die Erstvermietung online. Die Grundsteinlegung feiert die SGE im September 2021. Seit 23.11.2021 sind auch die Gewerberäume offiziell ausgeschrieben. 


2020

Im Frühling 2020 beginnt nach der fachgerechten Igel- und Amphibiensuche auf dem Areal die Schadstoffsanierung der bestehenden Bauten. Zudem kümmert sich die SGE um die Erschliessung und baut einen Traforaum, den das EWZ im Anschluss übernimmt. Der Bau der Obsthaldenstrasse 58 und 60 wird vorbereitet. Nach der Entsorgung der Neophyten wird hier die Baugrube ausgehoben und gesichert, die Erdsonden werden gebohrt. Auf dem übrigen Teil des Areals werden die Abbrucharbeiten durchgeführt sowie das geologische Gutachten nochmals durch Sondierschlitze überprüft. Am 17.11.2020 erteilt die Stadt Zürich die Baufreigabe für den Rohbau. 

Der Wettbewerb Kunst und Bau wird unter der Leitung der Fachstelle Kunst und Bau durchgeführt und im Dezember juriert. Das Zürcher Künstlerduo Hemauer Keller gewinnt mit dem Projekt «Holzöpfel und Zipfelchappe».
 
 Jurybericht Kunst und Bau Obsthaldenstrasse


2019

Im Frühling 2019 wird die Baubewilligung erteilt. Ihre Rechtskraft wird am 7.7.2019 bestätigt. Im Juni nimmt auch das ganze Planungsteam seine Arbeit wieder voll auf. Daraufhin starten die Probebohrungen für die Erdsonden. Ebenso untersucht die Archäologie der Stadt Zürich das Areal. Es werden drei Hufeisen gefunden. Für die SGE ein gutes Zeichen. 
Am 19.12.2019 lässt die Stadt Zürich zusammen mit der SGE das BAurecht im Grundbuch eintragen. Es gilt mindestens für die nächsten 60 Jahre.
 

2017

Am 12. Juli stimmt der Gemeinderat der Stadt Zürich der Übertragung des Baurechts an die SGE zu.
 

2015

Im Frühling stehen die Sieger fest: Den Wettbewerb gewinnen Schneider Studer Primas Architekten in Zusammenarbeit mit atelier tp – tijssen preller, landschaftsarchitekten. Das Projekt wird weiterentwickelt und das Vorprojekt ausgearbeitet.

 Abgeschlossene Wettbewerbe, Hochbaudepartement Stadt Zürich
 

2014

Am 27. Januar 2014 stimmt die ausserordentliche Generalversammlung der Realisierung des Neubauprojekts auf Baurechtsland der Stadt Zürich zu. Im Sommer schreibt das Hochbaudepartement der Stadt Zürich einen Architekturwettbewerb aus.
 

2013

Im Herbst erhält die SGE von der Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich die vorläufige Zusage des Baurechts an der Obsthaldenstrasse in Zürich-Affoltern.